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Allgemeine Geschäftsbedingungen

H2N IT-Solutions GmbH



§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der H2N IT-Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:

    • IT-Beratung und Projektleistungen
    • Lieferung, Installation und Konfiguration von Hard- und Software
    • Wartungs-, Support- und Betreuungsleistungen
    • IT-Sicherheits-, Netzwerk- und Cloud-Lösungen
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Die Pflicht zur regelmäßigen, ordnungsgemäßen und überprüften Datensicherung liegt grundsätzlich beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Datensicherungsleistung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber hat vor Updates, Wartungsarbeiten oder Systemänderungen sicherzustellen, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist.
  4. Bei Montagen, Installationen, Wartungen sowie allen Vor- und Nacharbeiten ist dem Auftragnehmer der uneingeschränkte Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten, Systemen und Infrastrukturen zu gewährleisten.
  5. Wartezeiten, die aufgrund fehlender Zugangsberechtigungen, Ansprechpartner, Freigaben oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände entstehen, gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend der vereinbarten Vergütung abgerechnet.
  6. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden infolge fehlender oder unzureichender Mitwirkung oder Datensicherung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

  1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Fristen angemessen.
  3. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 6a Gefahrenübergang – Verpackungskosten

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für unsere Lieferung die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Lieferung durch den Lieferanten an uns hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
  2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
  3. Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Bei IT-Dienstleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung.
  3. Keine Gewährleistung besteht für Fehler oder Störungen, die verursacht werden durch:

    1. fehlerhafte oder mangelhafte Software-, Firmware- oder Sicherheitsupdates von Herstellern oder Drittanbietern,
    2. Produktänderungen, Produktabkündigungen oder Lizenzänderungen durch Hersteller,
    3. Inkompatibilitäten zwischen Produkten verschiedener Hersteller,
    4. unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Updates, Patches oder Änderungen von Herstellern oder Drittanbietern ist ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.
  4. Die Haftung für Schäden durch Cyberangriffe, Malware, Ransomware, Phishing, DDoS-Angriffe oder vergleichbare IT-Sicherheitsvorfälle ist ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht wurden.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 10 Software und Nutzungsrechte

  1. Für gelieferte Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
  2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.
  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).
  3. Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
  4. Ein vollständiger Schutz vor IT-Sicherheitsrisiken kann nach dem Stand der Technik nicht garantiert werden.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Papenburg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.